Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase

10.07.2019

Flyer Informationen für neueingestellte Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase

Arbeitsfeld Schuleingangsphase
Flyer: Informationen für neueingestellte Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase

Bei Fragen zu Ihrer Einstellung oder zu den Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld Schuleingangsphase wenden Sie sich gerne auch an Ihre Ansprechpartner/-innen beim VBE. Wir beantworten Ihre Fragen oder unterstützen Sie bei der Vernetzung vor Ort. Gerne kommen wir auch als Referentinnen und Referenten in ihren regionalen Arbeitskreis. Sprechen Sie uns an. 

Anmerkung:
Der VBE NRW bietet seit 10 Jahren einen landesweiten AK Sozialpädagogische Arbeit in der Schuleingangsphase an. Die Treffen finden halbjährlich in Dortmund statt. Interessierte können sich oben auf dieser Seite in den Newsletter (Auswahl Sozialpädagogen) eintragen.

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557 neue Stellen für die Schuleingangsphase
In Kürze werden weitere 557 neue Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase ausgeschrieben.

Insgesamt stehen dann für dieses Arbeitsfeld 1750 Landesstellen zur Verfügung. Es handelt es sich um einen Förderzuschlag, der nicht mit Stellen für Lehrkräfte verrechnet wird und nicht zur Abdeckung von Unterrichtsstunden oder für Vertretungsunterricht dient. Den entsprechenden Erlass aus dem Jahr 2018 finden Sie auf der Homepage des VBE NRW unter Beruf/Sozialpädagogische Fachkräfte.

Stellenausschreibungen erfolgen im Mai unter www.andreas.nrw.de (Profession Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase) – hier finden Sie auch Hinweise zu den allgemeinen fachlichen Voraussetzungen. Zugangsvoraussetzung für die Arbeit in der Schuleingangsphase ist eine Hochschulausbildung. Ergänzende Hinweise zum Bewerberkreis sind unter „Rechtsgrundlagen“ hinterlegt. Interessierte bewerben sich bei den jeweiligen Schulen.

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Dienstliche Beurteilung am Ende der Probezeit
Hier herrscht nicht nur bei den neueingestellten Kolleginnen und Kollegen sondern z.T. auch bei den Schulleitungen große Unsicheit bezüglich des Verfahrens.

Für die dienstliche Beurteilung durch die Schulleitung gibt es keine Vorgaben - z. B. das Erstellen eines Stundenverlaufes oder eine praktische Prüfung in Form eines Unterrichtsbesuches. Ganz wichtig: Die Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte gelten für uns nicht! Arbeitsrechtlich würde es ausreichen, wenn die Schulleitung das Bestehen der Probezeit auf Basis der bisherigen Zusammenarbeit feststellen.

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Der VBE freut sich über die 600 neu ausgeschriebenen Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase und bietet dafür Informationsveranstaltungen in den Bezirken an. Der VBE hat erreicht, dass das zukünftige Arbeitsfeld der Bewerber/innen dem der bisher in der Schuleingangsphase tätigen sozialpädagogischen Fachkräfte entspricht.

Rahmenvorgabe: Erlass "Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase" vom 08.06.2018 mit 
Ergänzenden Hinweisen zum Bewerberkreis (Stand: März 2019) 

Stellenausschreibungen erfolgen unter www.andreas.nrw.de (Profession: Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase). Interessierte bewerben sich bei den jeweiligen Schulen. Zugangsvoraussetzung für die Arbeit in der Schuleingangsphase ist eine Hochschulausbildung.

Wichtig für den Einsatz der Bewerber/innen:

Zum Nachlesen: VBE-Brief an Ministerin zur Einsatzpraxis von sozialpädagogischen Fachkräften 

Bei den insg. 1193 im Landeshaushalt abgesicherten Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen handelt es sich um einen Förderzuschlag der nicht mit Lehrer/innenstellen verrechnet wird und nicht zur Abdeckung von Unterrichtsstunden oder für Vertretungsunterricht dient.
Die Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase ist gemäß § 68 SchulG ordentliches Mitglied der Lehrerkonferenz. Sie kann in die Schulkonferenz und in den Lehrerrat gewählt werden.
Für Sozialpädagogische Fachkräfte/ SEP gilt die Altersermäßigung analog zu Lehrkräften.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem Anhang zu § 6 TV-L (zur Zeit 39 Stunden 50 Minuten). Davon entfällt ein Stundenanteil auf die Arbeit mit Kindern, der der durchschnittlichen Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte in der Primarstundenzahl entspricht. Die übrigen Stunden dienen der Vor- und Nachbereitung dieser Arbeit.

Bewerbungen sind direkt an die ausschreibende Schule zu senden.

Näheres zum Einsatz der Sozialpädagogischen Fachkräfte/ SEP regelt der Handlungsrahmen zur Umsetzung des § 4 AO-GS wie folgt:

Einstellungsvoraussetzungen

Auf Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase können sich bewerben:

  • Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelorabschluss der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialpädagogik
  • Absolventinnen und Absolventen mit einem Masterabschluss der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialpädagogik
  • Diplom Sozialpädagoginnen oder Diplom Sozialpädagogen
  • Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbaren pädagogischen Hochschulabschlüssen

Hinweise zur Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses:

  • Es finden die Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der
    Länder (TV-L) Anwendung
  • Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 10 TV-L
  • Teilzeitbeschäftigung gem. § 8 Abs. 6 LGG ist möglich
  • Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem Anhang zu § 6 TV-L
    (zur Zeit 39 Stunden 50 Minuten). Davon entfällt ein Stundenanteil auf die Arbeit mit
    Kindern, der der durchschnittlichen Pflichtstundenzahl der Lehrkräfte in der
    Primarstundenzahl entspricht. Die übrigen Stunden dienen der Vor- und
    Nachbereitung dieser Arbeit
  • Die sozialpädagogischen Fachkräfte für die Schuleingangsphase nehmen den ihnen nach dem TV-L zustehenden Urlaub in den Ferien.

Kompetenz und Aufgabenprofil

1. Kompetenzbereiche

  • Einbringung sozialpädagogischer Kompetenz in die Schule und in den Schulentwicklungsprozess
  • Planung und Durchführung gezielter Förderung bezüglich bestimmter Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen
  • Erziehungsberatung
  • Entwicklungsförderung als Eingliederungshilfe an gesellschaftlichen
  • Konfliktstellen
  • Zusammenarbeit mit Institutionen und professionellen Beratern

2. Aufgabenbereiche

  • Förderung von Schülerinnen und Schülern u. a. im Zusammenwirken der Bereiche der Wahrnehmung, der Motorik, der Sprache – insbesondere der Förderung der phonologischen Bewusstheit -, der Mengenerfassung, der sozialen Kompetenzen und des Spiels
  • Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Grundschule: bei der Ermittlung der Lernausgangslage bei der Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht in den grundlegenden Entwicklungsbereichen sowie in den Lernbereichen und Fächern
  • bei der Erstellung von Förderplänen für einzelne Schülerinnen und Schüler
  • bei der Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen in innerer und äußerer Differenzierung
  • bei der Planung und Durchführung zusätzlicher Förderangebote
  • bei der Absicherung und Durchführung kontinuierlicher
  • Elterninformation und Elternberatung
  • bei der Weiterentwicklung des Schulprogramms.
  • Gegebenenfalls Beratung umliegender Schulen

3. Tätigkeitsbereiche

Die Tätigkeitsbereiche ergeben sich aus dem Schulentwicklungsprozess der einzelnen Schule. Die folgende, nicht abgeschlossene Auflistung nennt beispielhaft Schwerpunkte:

  • Mitwirkung bei der Durchführung von Förderdiagnostik
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Förderplänen
  • Dokumentation von Entwicklungsfortschritten
  • Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung unter Berücksichtigung aller Sinne; u.a. auch durch basale Förderung, durch Training der sensomotorischen Fähigkeiten, durch Motopädagogik, Psychomotorik und Entspannungsübungen
  • Förderung der Grob- und Feinmotorik
  • Unterrichtsbegleitung mit dem Ziel der Unterstützung und Stabilisierung der Kinder im Unterricht
  • Einübung der Kommunikationsfähigkeit von Kindern in Bezug auf Teilhabe am Klassenleben und im Unterricht
  • Förderung der emotionalen Kompetenz und Konfliktfähigkeit
  • Förderung von Organisationsstrukturen, die für schulisches Lernen und für eine erfolgreiche Beteiligung am Unterricht Voraussetzung sind
  • Förderung von Konzentration, Ausdauer, Beobachtungs- und Merkfähigkeit u.a. auch durch Gestaltung kreativer Spielsituationen
  • Förderung im mathematischen Bereich und des logischen Denkens mit entsprechend anschaulichen Materialien
  • Beratung von Eltern (u. a. in Schul- und Erziehungsfragen, Möglichkeiten der häuslichen Unterstützung, notwendige außerschulische Therapiemöglichkeiten)
  • Koordination unterschiedlicher Fördermaßnahmen
  • Kooperation mit außerschulischen Institutionen
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