VBE aktuell 36/19: Medienkonzept
Der DigitalPakt ist nun durch die Veröffentlichung der Förderrichtlinie in der Umsetzung.
Die Gelder fließen jedoch nicht einfach durch „Abrufung“ an die Schulen, sondern die Kommunen entscheiden in ihrer Zuständigkeit über die Verwendung. Dazu müssen sie projekthafte Maßnahmen für jede Schule einreichen und dafür Mittel über die Bezirksregierungen beantragen. Die Kommunen fertigen dazu gemeinsam mit der Schule ein „technisch-pädagogisches Einsatzkonzept“, in dem die Maßnahmen beschrieben und die dafür erforderliche Investition/Ausstattung beantragt wird.
Grundlage dieses Einsatzkonzeptes ist das Medienkonzept der Schule.
Außerdem muss die Kommune ein Konzept zur Sicherstellung von „Betrieb, Wartung und IT-Support“ bestätigen. Die Fördergelder für digitale Endgeräte sind gedeckelt auf 25.000 Euro je Schule.
Insofern gewinnt das Medienkonzept der Schule nun an Bedeutung und Kollegien sollten es nicht von vornherein als weiteres „Konzept für den Schrank“ abtun. Es ist die Grundlage für die Investitionen des Schulträgers auch aus dem DigitalPakt.
„Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze“ können mit Geldern des DigitalPaktes ebenfalls finanziert werden.
Vergessen Sie deshalb nicht, auch digitale Endgeräte für Lehrkräfte mit in Ihr Konzept aufzunehmen, denn ohne diese Endgeräte ist eine Digitalisierung im Schulbereich nicht möglich. Eine Bestückung 1 Rechner auf 10 Lehrkräfte ist keine Option und stammt aus Ansichten einer anderen Generation.
Nutzen Sie die Chance des Medienkonzeptes und der Begleitung des technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes gemeinsam mit dem Schulträger!